Vedat Kitapçılık
Kargo Gönderim Saatleri;
Hafta İçi Saat 16:00 'ya kadar
Cumartesi Saat 11:00 'e kadar


Banka Hesap Bilgilerimiz
Destek
HATTI
0212
240 12 54
240 12 58
Favori
Listenizde
Ürün Yok!
Sepetinizde
Ürün Yok!
Yeni Çıkan Yayınlar:      Kasım (49)      Ekim (124)      Eylül (80)      Ağustos (71)

Konzern - Gesellschaftengruppe ( Österreich - Türkei - EU Ein Rechtsvergleich )

Konzern - Gesellschaftengruppe ( Österreich - Türkei - EU Ein Rechtsvergleich )



Sayfa Sayısı
:  
337
Kitap Ölçüleri
:  
16x23 cm
Basım Yılı
:  
2013
ISBN NO
:  
9786051520629

390,00 TL









Dr. iur. Cafer Eminoğlu Cafer Eminoğlu absolvierte im Oktober 2006 das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universitât Wien. Danach schloss er 2007 sein neunmonatiges Gerichtsjahr beim Bezirksgericht Fünfhaus, Landes-gericht für Strafsachen Wien und Handelsgericht Wien, aile im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien ab. im selben Jahr begann er sein Dokto-ratsstudium an der rechtswissenschaftlichen Fakultât der Universitât Wien, das er im April 2010 erfolgreich beendete. Seine Dissertation, die zugleich dem vorliegenden Buch zugrunde liegt, trâgt den Titel yÖsterre-ichisches Konzernrecht im Vergleich zum Recht der Gesellschaftengrup-pe nach dem Entwurf eines neuen Türkischen HGB - Unter Berücksich-tigung der europarechtlichen Vorgaben-,,. Wâhrend seiner Studienzeit in Wien war er bei verschiedenen Institutionen, Rechtsanwaltskanzleien und Medienunternehmen als Rechtsberater, juristischer Mitarbeiter, Gericht-sdolmetscher, Kolumnist und Redakteur tâtig. Eminoğlu arbeitete von Mai 2011 bis Februar 2013 bei der türkischen Petroleum Pipeline Coo-peration (BOTAŞ) als Jurist und Verhandlungsführer. Seit Februar 2013 ist er als Assistenzprofessor (Yardımcı Doçent) für Handelsrecht und seit Juli 2013 als Vizedekan bei der rechtswissenschaftlichen Fakultât der Universitât Yıldırım Beyazıt tâtig.


VORWORT Die vorliegende Arbeit will einen rechtsvergleichenden Beitrag zum österreichischen Konzernrecht und zum Recht der Gesellschaftengrup-pe nach dem neuen Türkischen Handelsgesetzbuch leisten. Dabei wird auch den konzernrechtlichen Grundsâtzen bzw Vorgaben des Europa-rechts besondere Beachtung geschenkt. Diese Arbeit soll ua zur Beantwortung, zweier wichtiger Fragen beitragen, von denen sich eine aus der Sicht der österreichischen und die andere aus der Sicht der türkischen Rechtsordnung stellt. Für Österreich stellt sich die Frage, inwiefern das neue türkische Recht der Gesellschaf-tengruppe nach dem neuen THGB für die Weiterentwicklung des öster­reichischen Konzernrechts in Betracht kommen kann. Aus der Sicht der türkischen Rechtsordnung stellt sich hingegen die Frage, ob der türki­sche Gesetzgeber bei der Kodifizierung des Konzernrechts nicht voreilig gehandelt hat und eine bloS rechtliche Anerkennung des Konzerns (wie in § 15 öAktGbzw§ 115 öGmbHG) anstelle der Normierung komplexer konzernspezifischer Schutzmechanismen nicht ausreichen würde.

Diese Arbeit wurde ursprünglich im Jahre 2010 als Doktorarbeit an der juristischen Fakultât der Universitât Wien vorgelegt. Sie wurde jedoch 2013 aufgrund der Gesetzesânderungen und neuen Literatür umfangreich aktualisiert und erweitert.

Für die Vorbereitung und Zusammensetzung dieser Arbeit schulde ich vielen Menschen einen herzlichen Dank. Ailen voran gilt der Dank natürlich meinem Doktorvater Prof. Dr. Heinz Krejci für die Themenstellung, den groSen Gestaltungsfreiraum sowie für die freundliche Unterstützung und Förderung der Arbeit. Herrn Prof. Dr. Josef Aicher danke ich herzlich für die Übernahme der Zweitbegutachtung und die wertvolle Unterstützung.

Auch Herrn Prof. Dr. Fatih Usan bin ich sehr dankbar, für seine Unterstützung und Ermutigung, mich für eine akademische Laufbahn zu entscheiden.

Den wârmsten Dank verdienen natürlich meine Frau und meine beiden Töchter, die mich nach Krâften unterstützt haben. Auch ein sehr herzlicher Dank gilt meinen Eltern, Geschvvistern, Kollegen und Freunden, die aile auf ihre Weise zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen haben.

Einen besonderen Dank verdienen auch die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Rechtswissenschaftlichen Fakultât der Yıldırım Beyazıt Universitât, insbesondere Frau Tuğçe Nimet Yaşar, für die Hilfe bei der Überarbeitung der vorliegenden Arbeit.

Ankara, September, 2013