Vedat Kitapçılık
Kargo Gönderim Saatleri;
Hafta İçi Saat 16:00 'ya kadar
Cumartesi Saat 11:00 'e kadar


Banka Hesap Bilgilerimiz
Destek
HATTI
0212
240 12 54
240 12 58
Favori
Listenizde
Ürün Yok!
Sepetinizde
Ürün Yok!
Yeni Çıkan Yayınlar:      Kasım (49)      Ekim (124)      Eylül (80)      Ağustos (71)

Der Türkische Und Der Schweizerische Gesetzliche Güterstand İm Vergleich ( Karşılaştırmalı Olarak Türk Ve İsviçre Yasal Mal Rejimi ) Muzaffer ŞEKER

Der Türkische Und Der Schweizerische Gesetzliche Güterstand İm Vergleich ( Karşılaştırmalı Olarak Türk Ve İsviçre Yasal Mal Rejimi ) Muzaffer ŞEKER



Sayfa Sayısı
:  
360
Kitap Ölçüleri
:  
13x19 cm
Basım Yılı
:  
2006
ISBN NO
:  
9783929345513

450,00 TL











Muzaffer ŞEKER Dr. iur., Rechtsanvvalt Der turkische und der schvveizerische gesetzliche Guterstand im Vergleıch İm letzten Jahrhundert, in der Gründungsphase der Republik Türkei, vvurden in vielen Rechtsgebieten, so auch im Familien- und Zivilrecht, tiefgreifende Reformen durchgeführt. Am 17. Februar 1926 vvurde das Zivilgesetzbuch der Schvveiz übernommen. Als ordentticher Guterstand galt jedoch in der Türkei die Gütertrennung, im Gegensatz zum schvveizerischen ZGB von 1907, das die Güterverbindung aLs ordentüchen Guterstand vorsah. Zunehmend hat sich gezeigt, dass die Gütertrennung viele Nachteile für die Frau aufvvies, da sie keine Beteiligung beider Ehegatten am vvâhrend der Ehe neugebildeten Vermögen bei Auflösung des Güterstandes vorsieht. Folglich vvurde am 22. November 2001 im türkischen Parlament die Errungenschafts-beteiligung als ordentlicher Guterstand im neuen türkischen ZGB verabschie-det und am 8. Dezember 2001 verkündet. Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz in Kraft. Die Errungenschaftsbeteiligung löste also die bis dahin geltende Gütertrennung ab, vvelche mit den verânderten vvirtschaftlichen und sozialen Verhâltnissen in der türkischen Gesellschaft nicht mehr vereinbar war. Die turkische Gesetzgebung stützte sich hierbei vviederum auf das in der SchW′ bereits 1988 revidierte Ehegüterrecht. Da die Einführung der schvveizerischen Errungenschaftsbeteiligung als ordentlicher Guterstand für die Türkei ein grosser Fortschritt und folglich die schvveizerische Rechtsprechung und Literatür in Bezug auf das Ehegüter¬recht für die Türkei auch von grosser Bedeutung ist, behandelt diese Arbeit den türkischen und den schvveizerischen ordentlichen Guterstand im Ver-gleich. Vor der Behandlung der ordentlichen sovvie der vertraglichen Güter-stânde nach schvveizerischem und türkischem Zivilgesetzbuch vverden die Entvvicklungen und Verânderungen im Ehegüterrecht dargelegt. Zudem wird die Gütertrennung ausführlich dargestellt, da sie 75 Jahre lang in der Türkei als gesetzlicher Guterstand galt. Schliesslich vverden die Schritte in Richtung der Errungenschaftsbeteiligung im türkischen Recht und die Errungenschafts¬beteiligung als ordentlicher Guterstand in der Schvveiz und in der Türkei sovvie die Vor- und Nachteile der Errungenschaftsbeteiligung behandelt. EINLEITUNG Das türkische wie auch das schvveizerische Zivilgesetz definieren die Ehe als eine eheliche Gemeinschaft (Art. 159 ZGB / MK m. 180)1. Ausgehend von dieser Formulierung und in Anbetracht des allgemeinen Charakters einer Ehe kann die Ehe als ein „Zusammenleben" öder als eine „Lebens-gemeinschaft" betrachtet vverden2. in dieser Hinsicht ist die eheliche Gemeinschaft ein auf Willensâusserung basierender Vertrag zvvischen Mann und Frau, vvoraus Rechte und Pflich-ten entstehen, öder eine Gemeinschaft von zwei Personen verschiedenen Geschlechts, die darauf ausgerichtet ist, eine lebenslange Gemeinschaft zu begründen3. Einer anderen Definition zufolge kann darin auch „die Wil-lenseinigung zwischen Frau und Mann zur Begründung einer auf Dauer angelegten und öffentlich anerkannten Lebensgemeinschaft" gesehen werden4. Es wâre auch nicht falsch, die Ehe als eine durch das Gesetz ge-regelte und anerkannte Lebensgemeinschaft zvvischen einem Mann und einer Frau zu definieren5 öder sie als die gesetzlich geordnete Verbindung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts mit Ausschliesslichkeits-charakter zu bezeichnen6. Bei letzterer Definition sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Ehegemeinschaft kein Akt ist, der deshalb ent-steht, weil er durch das Gesetz geregelt wird - vielmehr wird mit den Ge-setzen ein bereits bestehendes Phânomen auf der rechtlichen Plattform interpretiert. Denn bereits vor der rechtlichen Interpretation war die Ehe ein seit vielen Generationen praktizierter Weg, die physiologischen Be- 1 Aus den Ehegatten, deren gemeinsamen Kindern und gegebenenfalls den nicht ge-meinsamen Kindern, die aber im gleichen Haushalt leben, besteht eine eheliche Ge¬meinschaft (BGE 115 III 106). 2 Öztan (Mal Rejimleri), S. 42; Aksoy, S. 16; Gürkan (Kadının Korunması), S. 322-323. 3 Zevkliler (Medeni), S. 681. 4 Hausheer/Geiser/Kobel, S. 13. 5 Saymen/Elbir, S. 30. 6 BGE 65 II 133. Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich dürfnisse des Menschen zu befriedigen, Bündnisse zwischen Gesellsch; ten zu schliessen, öder aber auch das Fortbestehen der Menschheit sichern. Schliesslich ist die aktüelle Naturordnung von der Kontinuitât d Menschheit, diese vviederum von der Institution der Ehe abhangig. Eine Ehe als Lebensgemeinschaft und das eheliche Zusammenleben b deuten nicht nur ein Bett zu teilen, vielmehr heisst dies, ein ganzes Lebi zu teilen. Eine solche eheliche Gemeinschaft entsteht mit der Trauung uı dauert an, solange die Ehe nicht durch den Tod eines Ehegatten öder dun Scheidung bzw. Ungültigkeitsurteil aufgelöst wird. in der Regel wird der Ehe dieselbe Wohnung geteilt, man isst, freut sich und trauert zusar men. Kurz gesagt: die Ehepartner unternehmen sehr viele Aktivitâten d Lebens gemeinsam. Es ist nicht zu vermeiden, dass dabei neben der persönlichen auch eiı finanzielle Beziehung7 entsteht: Wâhrend jeder vor der Ehe noch alleiı dafür verantwortlich war, versuchen die Ehepartner nach dem Eingehe der Ehe die lebensnotvvendigen Bedürmisse wie Nahrung und Unterkun gemeinsam zu bestreiten und treffen in dieser Hinsicht auch gemeinsaı vielseitige Dispositionen. Aus diesem Grund entsteht in jeder Ehe eir finanzielle Interaktion, um die gemeinsamen Bedürmisse zu befriedigeı Daher wird die Ehe nicht nur als ein moralisches Eheband, sondern auc als eine wirtschaftliche Gemeinschaft bezeichnet8. Zudem wird erwâhn dass das Ziel der finanziellen Absicherung bei der Ehe ebenso wichtig i: wie ihr moralischer Aspekt, da die Ehe neben dem natürlichen, emotion; len, sexuellen und persönlichem Band auch als eine soziale Institution g« sehen werden muss9. Um die gemeinsamen Bedürfnisse wie Unterhalt und Unterkunft zu regel setzt jede Ehe gewisse Vermögensverhâltnisse voraus. Diese vermögens 7 Öztan (Mal Rejimleri), S. 43; Aksoy, S. 16; Gürkan (Kadının Korunması), S 322-323. 8 Gürkan (Kadının Korunması), S. 323; Aksoy, S. 17. 9 Aksoy, S. 17. mâssigen Beziehungen zwischen den Ehegatten sind im türkischen wie im schweizerischen Zivilgesetzbuch unter dem Titel „Wirkungen der Ehe im allgemeinen" geregelt (Art. 159-180 ZGB / MK m. 185-201)10. Die Ver-mögensverhâltnisse der Ehegatten untereinander und zu Dritten sind in den Bestimmungen über das eheliche Güterrecht festgelegt (Art. 181-251 ZGB/MKm. 202-281). Unter dem Ehegüterrecht wird die Gesamtheit der gesetzlichen Bestim¬mungen verstanden, welche, unter Wahrung der Glâubigerinteressen, die Auswirkungen der Ehe auf die beidseitigen Vermögen der Eheleute re-geln. Das eheliche Güterrecht regelt die Vermögensverhâltnisse der Ehe¬gatten, d.h. zusammenfassend legt es die Eigentumsverhâltnisse zvvischen Mann und Frau nach der Eheschliessung, die Venvaltung, die Nutzung und Verfügung über das Vermögen sowie deren Haftung gegenüber Drit¬ten, die Schulden unter den Ehegatten sowie die Aufteilung der einzelnen Vermögensmassen auf die Ehegatten bei Auflösung des Güterstandes bzw. der Ehe fest. Da die Einführung der schvveizerischen Errungenschaftsbeteiligung als or-dentlicher Güterstand für die Türkei ein grosser Fortschritt und folglich die schweizerische Rechtsprechung und Literatür in Bezug auf das Ehegü¬terrecht für die Türkei auch von grosser Bedeutung ist, behandelt diese Ar-beit den türkischen und den schweizerischen ordentlichen Güterstand im Vergleich. Vor der Behandlung der ordentlichen sowie der vertraglichen Güterstânde nach schweizerischem und türkischem Zivilgesetzbuch wer-den die Entvvicklungen und Verânderungen im Ehegüterrecht dargelegt. Zudem wird die Gütertrennung ausführlich dargestellt, da sie 75 Jahre lang in der Türkei als gesetzlicher Güterstand galt. Schliesslich werden die Schritte in Richtung der Errungenschaftsbeteiligung im türkischen Recht und die Errungenschaftsbeteiligung als ordentlicher Güterstand in der Schvveiz und in der Türkei sovvie die Vor- und Nachteile der Errungen¬schaftsbeteiligung behandelt. 10 Vgl.hintenZifferV./C. Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 15 Abkürzungen 24 Einleitung 27 I. Untersuchung der Güterstânde wâhrend der Ehe 30 A. Güterstand zvvischen den Ehepartnern und dessen Begriff 30 B. Elemente des Güterstandes in der ehelichen Gemeinschaft .... 31 1. Regelung des Eigentums, der Vervvaltung, Verfugung und Nutzung, sowie der Haftung des Vermögens 31 a)Eigentum 31 b) Venvaltung und Verfugung sowie Nutzung 32 c) Haftung 32 2. Aufteilung des ehelichen Vermögens 32 3. Verhâltnis zwischen den Ehegatten und dritten Personen in Bezug auf das eheliche Vermögen 33 II. Kurzer Blick in die Geschichte 34 İTİ. î,ntwkklungen im Ehegüterrecht und deren Auswirkungen auf die Güterstânde 40 A. Allgemeine Grundlagen der Verânderungen im Ehegüterrecht .. 40 B. Prinzip der Gleichberechtigung im ehelichen Güterrecht 42 1. Verânderungen des sozialen Lebens und der gesellschaftlichen Verhâltnisse 42 a) Rollenverstandnis von Mann und Frau in der Gesellschaft. . . 42 b) Verstandnis der Gleichberechtigung der Ehegatten innerhalb der Familie 45 2. Auswirkungen der Gleichberechtigung auf die Güterstânde .... 52 C. Aufteilung des Vermögens zwischen den Ehegatten bei Auflösung der Ehe 56 l.Berücksichtigung der Gleichberechtigung bei Aufteilung der Vermögensvverte zwischen den Ehegatten 56 7 2.Grundlagen, die eine Aufteilung der neu gebildeten Vermögenswerte rechtfertigen 59 a) Indirekter Nutzen 61 b) Gleichwertige Beitrage 62 c) Schicksalsgemeinschaft 63 d) Konsumgemeinschaft 64 e) Handlungsgemeinschaft 65 3. Wahl des passenden Güterstandes für die Gleichberechtigung und eine gerechte Vermögensaufteilung 65 a) Die Gütergemeinschaft als ordentlicher Güterstand 67 aa) Gemeinsame Venvaltung und Verfügung der Ehegatten bezüglich des Gesamtgutes 69 bb) Getrenntes Venvaltungs- und Verfügungsrecht jedes Ehegatten über das Gesamtgut 69 b) Mischformen zwîschen Gütertrennung und Gütergemeinschaft 72 aa) Das System der Errungenschaftsbeteiligung 72 bb) Die Errungenschaftsgemeinschaft 76 cc) Die von der Beendigung der Ehe abhângige Gütergemeinschaft 78 dd) Entschâdigung in Analogie zum Lidlohn bei der Gütertrennung im Faile der Scheidung und die Erhöhung des Erbanteils bei der Beendigung durch Tod . . 80 aaa) Erhöhung des Erbanteils bei Beendigung durch Tod 80 bbb) Entschâdigung im Faile der Scheidung 82 IV. Regelung der Güterstânde im Zivilgesetzbuch 84 A. Soll die Wahl des Güterstandes den Ehegatten überlassen werden 84 1. Regelung der Güterstânde durch zum Teil zwingende Bestimmungen 84 2. Die unbeschrânkte Freiheit der Ehegatten bei der Wahl des Güterstandes 85 a) Nichterfüllung der Envartungen durch diese Lösung 85 b) Die Nachteile der Vertragsfreiheit für die Ehegatten 86 3.Die Lösung des Gesetzgebers 87 a) Formvorschriften 88 aa) Die öffentliche Beurkundung 88 bb) Aufhebung des Güterrechtsregistereintrags und der Veröffentlichung 96 b) Begrenzung der Form 97 B. Kurzer Uberblick über die Güterstânde in den alten und neuen Zivilgesetzbüchern 98 1. Kurzer Uberblick über die Güterstânde der alten Zivilgesetzbücher 99 a) Die Gütergemeinschaft 700 b) Die Güterverbindung (Das Güterrecht vom 10. Dezember 1907) 101 c) Die Gütertrennung 105 2. Kurzer Uberblick über die Güterstânde der neuen Zivilgesetzbücher 106 a) Die Errungenschaftsbeteiligung 106 b)Die Gütergemeinschaft 108 c) Die Gütertrennung 111 d) Die Gütertrennung mit Aufteilung 112 C. Vertragliche Güterstânde - Ordentlicher Güterstand - Ausserordentlicher Güterstand 116 1. Vertragliche Güterstânde 116 2. Ordentlicher Güterstand 117 3. Ausserordentlicher Güterstand 117 a)Eintritt von Gesetzes wegen 118 b) Eintritt durch Gerichtsurteil 119 aa) Auf Begehren eines Ehegatten 119 bb) Auf Begehren der Glâubiger 122 c) Aufhebung der Gütertrennung 123 d) Durchführung der güterrechtlichen Auseinandersetzung .. . 124 D. Ehevertraglicher Güterstandsvvechsel und Schutz der Glâubiger 125 9 V. Ordentlicher Güterstand und seine Funktion 130 A. Bedeutung der Güterstandsbestimmungen 130 B. Berücksichtigung verschiedenartiger Interessen 132 1. Schutz der Interessen von Mann und Frau 132 2.Schutz der Interessen der ehelichen Gemeinschaft 133 3.Berücksichtigung der Interessen der Erben 135 4. Schutz der Interessen von Drittpersonen und der Sicherheit im Rechtsverkehr 137 C. Beziehung zwischen dem Ehegüterrecht und den allgemeinen Ehevvirkungen 138 D. Bedeutung des ordentlichen (gesetzlichen subsidiâren) Güterstands 141 VI. Gütertrennung als alter ordentlicher Güterstand der Türkei 145 A. Einführung und Übergangsvorschriften betreffend das neue türkische Güterrecht 145 B. Eigentumsverhâltnisse 147 C. Venvaltung des Vermögens 148 D. Nutzımg und Verfügung über das Vermögen 151 E. Einkommen und Unterhaltskosten der Familie 152 F. Haftung tur Schulden unter den Ehegatten 154 l.Haftung ftir persönliche Schulden 154 2. Schulden der ehelichen Gemeinschaft und die Haftung der Ehegatten 155 G. Kein Vorzugsrecht beim Konkurs und bei der Pfandung 156 H. Nachteile der Gütertrennung und die unbefriedigenden allgemeinen Bestimmungen 157 VII. Schritte in Richtung der Errungenschaftsbeteiligung im türkischen Recht 162 A. Aufhebung der Gütertrennung als ordentlicher Güterstand und die Gründe dafür 162 B. Gesetzesentwürfe für einen neuen ordentlichen Güterstand und die Meinung der herrschenden Lehre 163 10 l.Gesetzesentvvürfe 164 a) Der Vorentwurf des türkischen Zivilgesetzbuches von 1971 . . 164 b) Der Vorentwurf von 1984 164 c) Der Akyol-Entwurfvon 1993 165 d) Der verabschiedete Akintürk-Entwurfvon 1998 165 2.Die Auffassungen in Bezug auf den ordentlichen Güterstand in der Lehre 167 VIII. Errungenschaftsbeteiligung als ordentlicher (gesetzlicher, subsidiârer) Güterstand in der Schweiz und in der Türkei .. 179 A. Einleitung 179 B. Allgemeine Bewertung 182 C. Überblick über die Gütermassen im ordentlichen Güterstand .. 184 D. Eigentumsverhâltnisse und die Unterscheidung zvvischen Eigengut und Errungenschaft 184 l.Die Errungenschaft 186 a) Arbeitsenverb 189 b) Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeeinrichtungen sowie Entschadigungen wegen Arbeitsunföhigkeit 190 c) Ertrâge des Eigengutes 196 d) Ersatzanschaffungen fiir Gegenstande der Errungenschaft . . 196 2.Das Eigengut 198 a) Eigengut von Gesetzes wegen 200 aa) Gegenstande zum ausschliesslichen persönlichen Gebrauch eines Ehegatten 200 bb) Vermögenswerte, die ein Ehegatte vor der Ehe entgeltlich öder unentgeltlich öder wahrend der Ehe unentgeltlich envorben hat 202 cc) Genugtuungsansprüche 204 dd) Ersatzanschaffungen für Eigengut 204 b) Anerkennung einiger Güter als Eigengut durch Vertrag .... 206 3.Nachweis des Eigentums und Miteigentumsvermutung sowie Zuvveisung der Güter zu den Gütermassen 211 a)Nachweis des Eigentums und Miteigentumsvermutung 211 11 b) Zınveisung der Güter zu den Gütermassen 213 c) Inventar mit öjfentlicher Beıırkundung 216 E. Venvaltung, Nutzung, Verfiigung und Haftung für Schulden ..218 1. Venvaltung, Nutzung und Verfiigung der Vermögens- gegenstânde der Ehegatten 218 a) Verjîigungsbeschrankungen aufgrund der allgemeinen fVirkungen der Ehe 220 aa) Anweisung an die Schuldner nach Art. 177 ZGB (MKm. 198) und die Verfügungsbeschrankung nach Art. 178ZGB (MKm. 199) 222 bb) Die Familienwohnung (Art. 169 ZGB ~ MK m. 194) ... 226 cc) Auskunftspflicht (Art. 170 ZGB) 229 b) Hinzurechnung nach Art. 208 ZGB (MKm. 229) und die Klage gegen Dritte nach Art. 220 ZGB (MK m. 241) ...230 c) fVeitere Verjîigungsbeschrankungen 231 d) Venvaltung des Vermögens eines Ehegatten durch den anderen 232 2.Haftung für Schulden 233 a) Haftung gegenüber Drittpersonen 233 b) Schulden unter den Ehegatten 235 c) Massenzuordnung von Schulden 237 F. Auflösung des Güterstands und die güterrechtliche Auseinandersetzung 241 1. Zeitpunkt der Auflösung des Güterstands 241 2. Güterrechtliche Auseinandersetzung 245 a) Trennung von Frauen- und Mannesgut 245 b) Zusammenwirken der verschiedenen Gütermassen beider Ehegatten bzw. die Mehnvertbeteiligung des anderen Ehegatten gestützt aufArt. 206 ZGB (MK m. 227) 248 aa) Allgemeines 249 bb) Voraussetzungen 254 aaa) Investitionen eines Ehegatten in einen Vermögenswert des anderen 254 bbb) Verwendung der Investition 255 ccc) Ohne entsprechende Gegenleistung 256 ddd)BeschrankungaufkonjunkturelleMehrwerte 257 eee) Keine Beteiligung am Mindenvert (Nenmvertgarantie) 257 cc) Berechnung des Mehnvertanteils 258 dd) Massenzuordnung 260 ee) Fâlligkeit und Rückzahlbarkeit 262 c) Berechnung der Beteiligungsforderung 263 d) Herabsetzung öder Aufhebung des Vorschlags im Faile einer Scheidung wegen Ehebruchs öder Mordversuchs .... 268 e) Berechnung des Vorschlags 270 aa) Das Zusammenwirken der verschiedenen Gütermassen im Fraııen- öder Mannesgut bzw. die Mehr- und Mindenvertbeteiligung nach Art 209 Abs. 3 ZGB (MKm. 230/3) 272 bb) Hinzurechnung nach Art. 208 ZGB (MK m. 229) 276 j) Wertbestimmung der Vermögensgegenstânde 286 g) Bezahlung der Beteiligungsforderung und des Mehnvertanteils 291 aa) Einrâumung einer Zahlungsfrist 291 bb) Einzelvorschriften, insbesondere bezüglich Familienwohnung und Hausrat 297 3.Herabsetzungsklage gegen Dritte 308 G. Zuweisung von Vermögenswerten im Miteigentum 311 H. Überblick über die ehevertraglichen Modifikations- möglichkeiten beim ordentlichen Güterstand 315 IX. Bewertung der Errungenschaftsbeteiligung 317 A. Positive Aspekte der gesetzgeberischen Neuerungen 317 B. Negative und kritisierte Aspekte der gesetzgeberischen Neuerungen 321 1. Hinzurechnung von unentgeltlichen Zuwendungen zur Errungenschaft und die Rückforderungsklage gegenüber Dritten 326 2.Der Mehnvertausgleich 328 3.Ersatzforderungen von Schulden des Eigengutes an die Errungenschaft und umgekehrt 329 13 C. Gegenvorschlag zur Errungenschaftsbeteiligung 331 X. Zustand in der Türkei nach dem neuen gesetzlichen Güterstand und die weitere Entwicklung 337 XI. Beispiele 345 Beispiel 1 345 Beispiel 2 346 Beispiel 3 348 Beispiel 4 350 Beispiel 5 351 Beispiel 6 352 Beispiel 7 354 Beispiel 8 356 Beispiel 9 358